Wir bewerten und begutachten:
PKW, LKW, Sondermodelle, Geländewagen, Motorräder, Reisemobile, Oldtimer und vieles mehr.
Ziel ist es, Ihnen elementare Unterlagen zur Schadensursachenermittlung und zur Mängelfeststellung zur Verfügung zu stellen.
Sollten Sie einmal unverschuldet in einen Unfall geraten, so haben Sie das Recht, selbst einen Sachverständigen zur Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen.
Die Kosten trägt die Versicherung des Unfallverursachers.
Wenn notwendig, führen wir sogar eine Rekonstruktion des Unfalls durch. Wir klären Sachverhalte und ermitteln Ihnen anschließend gerne die notwendigen Reparaturen und die dadurch entstehenden Kosten.
Unsere Leistungen im Kfz-Bereich sind vielseitig.
So sind wir bei allen Schäden an Ihrem Auto sofort zur Stelle, um Sie vor bösen Überraschungen zu bewahren.
Bei allen Schäden, die über 1.000 Euro liegen, raten wir Ihnen dringend zum Einsatz eines Sachverständigen.
So haben Sie ein anerkanntes Dokument zu Ihrer Beweisführung an der Hand.
Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch bei Hagelschäden oder für andere Gutachten zur Verfügung.
Wir sehen uns verpflichtet, Ihnen einige Tipps für das richtige Verhalten bei einem Verkehrsunfall mit auf den Weg zu geben!
So gilt zunächst:
Sind Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt, dann haben Sie immer das Recht, einen Sachverständigen zu beauftragen.
Dies gilt auch dann, wenn die Versicherung bereits einen anderen Gutachter beauftragt hat.
Die Kosten trägt die Versicherung des Verursachers – außer bei Schäden unter 750 Euro.
Beachten Sie, dass Sie nur bei einer vollständigen Beweisführung über Schadensumfang und -höhe Ersatzansprüche geltend machen können. Zudem können nur so alle Schäden am Fahrzeug beseitigt werden. Zusätzlich dazu können Sie bei einem möglichen Streitfall unser Gutachten einsetzen.
Denn nicht selten weigert sich der eigentliche Verursacher, die Reparaturkosten zu begleichen und weist alle Schuld von sich.
Des Weiteren kann die anschließende Reparatur Ihres Fahrzeugs dazu führen, dass Sie einen Mietwagen oder ein Taxi nehmen müssen, um beispielsweise zum Arbeitsplatz zu gelangen. Mit einem Gutachten können Sie als Geschädigter eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Eventuelle Einwände des Verursachers können entkräftet werden, sobald ein Gutachten vorliegt, das Sie im Recht sieht.
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